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Im Herzen des Naturpark Altmühltal.

Nonnenstein bei Gungolding

Die im oberen Teil stark zerklüftete Felszinne aus Dolomitgestein, die Dohlen und Turmfalken gute Nistmöglichkeiten bietet, verbindet ein schmaler Felsgrat mit dem Hinterland. Von der einstigen Burg „Neuenstein“ ist noch der in den Fels gehauene, circa 3 Meter tiefe Halsgraben erkennbar. Möglicherweise waren die Spalten und Höhlungen unter dem Felsplateau in die Burg miteinbezogen. Ein Felsentor weiter unten (Rest einer Höhle) bietet einen herrlichen Durchblick auf die Gungoldinger Wacholderheide.

Zur Kontrolle des Verkehrs im Altmühl- und Schambachtal begann 1394 Herzog Stephan der Kneißel von Bayern-Ingolstadt im Gebiet des Hochstifts Eichstätt ohne Einwilligung des Bischofs die Feste „Neuenstein“ (Neu – im Gegensatz zum benachbarten älteren Arnsberg) zu errichten. Der Eichstätter Bischof Friedrich IV. Graf von Oettingen nahm aber diesen „Schwarzbau“ nicht hin, und Herzog Stephan der Kneißel mußte im Vertrag vom 8. Mai 1394 die begonnene Feste dem Hochstift übergeben.

Das weitere Schicksal der Burg liegt im Dunkeln, sie wurde wohl abgetragen oder dem Verfall preisgegeben. Der Volksmund formte den Namen „Neuenstein“ der in Vergessenheit geratenen Befestigung in „Nonnenstein“ um und verband damit die Sage, dass Nonnen aus dem 4 Kilometer entfernten Hofstetten ihre Spaziergänge bis an den Felsen ausgedehnt hätten.

Unmittelbar unter dem Nonnenstein am anderen Altmühlufer lag einst eine weitere Wehranlage; diese ehemalige Wasserburg, von der nur noch eine leichte Eintiefung den Verlauf des Grabens erahnen läßt, wird 1304 im Testament Gebhards, des letzten Grafen von Hirschberg, als „Rauhenwerde“ genannt und fiel nach dessen Tod 1305 an das Hochstift, das die Burg verfallen ließ.

Lage

Zu dem vom Talgrund weithin sichtbaren, mit einem Gipfelkreuz versehenen Felsen führt von der Straße Gungolding-Arnsberg aus kurz vor dem Kilometerstein 17,5 ein Waldweg schräg in den Hang hinein; diesen Weg verläßt man kurz vor einer Gabelung nach rechts und folgt dem am Ende einer Lichtung beginnenden Trampelpfad durch Fichtenunterholz entlang den Grenzsteinen Nr. 80-78, bis der Felsen auftaucht. Das Betreten des ungesicherten Felsenplateaus setzt Schwindelfreiheit und entsprechende Ausrüstung (anseilen!) voraus.


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