Die Sichtbarkeit von Limesbefunden ist in Waldbereichen zwangsläufig stark durch den natürlichen Bewuchs eingeschränkt, wenn nicht geeignete Maßnahmen getroffen werden, die diesen linearen Befund verdeutlichen oder durch die Bepfanzung unterstreichen. So trifft es sich gut, wenn der nahezu einheitliche Limeswall entlang der Turmreihe von Wp.15/42 bis Wp. 15/44 gleichzeitig die Grenze der Waldgrundstücke ist. Durch die so notwendigen Schlaggrenzen entsteht eine freigehaltene Waldschneise, in der sich die Befunde der Raetischen Mauer als 0,80 - 1,2 m hoher Wall mit einer Breite von 5 - 8 m erhalten konnten.
Forsttechnische Maßnahmen wie das Pflanzen einer Reihe von Laubbäumen nördlich der Limesflucht markieren nicht nur den Verlauf, sondern verhindern längerfristig den Bodenbewuchs und erhöhen damit die Erkennbarkeit. Allerdings sind solche freigehaltene Flächen auch besonders gefährdet, weil, als Rückewege verwendet, die originalen Befunde darunter zerstört werden.