Mit dem Bürgerturm beginnt die östliche Reihe der Türme an der Stadtmauer von Beilngries. Der Bürgerturm war auch bekannt als "Turm der Bürgerstrafe", denn er diente Beilngrieser Bürgern als Arrestlokal.
Die sogenannten „Unbehausten“, also Dienstboten und Fremde, wurden in das Amtshaus (auch Fronfeste tituliert) beim Seelennonnenturm eingewiesen.
Baudenkmal D-1-76-114-1